Wallbox im Mehrfamilienhaus: Bis zu 2.000 € Bundesförderung – das müssen Eigentümer jetzt wissen

Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) organisiert ist, hat seit dem 15. April 2026 eine (wahrscheinlich) einmalige Chance: Der Bund fördert die Nachrüstung privater Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz – und stellt dafür insgesamt 500 Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?

Das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ des Bundesverkehrsministeriums umfasst nicht nur die Wallbox selbst, sondern die gesamte technische Umsetzung.

  • bis zu 1.300 Euro, wenn keine Wallbox installiert wird
  • bis zu 1.500 Euro, wenn eine Wallbox installiert wird
  • bis zu 2.000 Euro, wenn ein Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit eingerichtet wird.

Zentrale Fördervoraussetzungen:

  • Gebäudealter: Der Bauantrag für das Mehrparteienhaus muss vor dem 24. März 2021 gestellt worden sein.
  • Umfang der Maßnahme: Mindestens sechs Stellplätze müssen elektrifiziert werden und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze sind vorzubereiten (Vorverkabelung). Das Gebäude muss mindestens drei Wohneinheiten umfassen.
    Gefördert werden auch Stellplätze auf Außenflächen – sofern sie funktional zum Mehrparteienhaus gehören.
  • Strom aus Erneuerbaren: Für den späteren Betrieb der Ladeinfrastruktur muss verpflichtend Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Ökostromtarif oder eigene Photovoltaikanlage) bezogen werden.
  • Technische Vorgaben: Die Ladeleistung ist auf maximal 22 kW pro Ladepunkt begrenzt.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind WEGs, private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen – vorausgesetzt, das Gebäude verfügt über mindestens drei Wohneinheiten. Wichtig: Antragsteller ist stets der Eigentümer, nicht der Mieter. Mieter sollten das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen.
Eine Besonderheit für WEGs: Der Eigentümerbeschluss muss nicht vorab vorliegen, sondern kann bis zu sechs Monate nach der Förderzusage nachgereicht werden.

Fristen und Windhundprinzip

Anträge sind bis spätestens 10. November 2026 einzureichen, große Wohnungsunternehmen müssen bis zum 15. Oktober 2026 handeln. Das Programm läuft nach dem Windhundprinzip: Wer zuerst einreicht, sichert sich die Mittel. Die Abwicklung erfolgt über das digitale Portal laden-im-mehrparteienhaus.de beim Projektträger PricewaterhouseCoopers (PwC). Entscheidend: Der Antrag muss zwingend vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt werden.

Hinweis für Eigentümer in Baden-Württemberg

Das Landesprogramm Charge@BW, das bisher zusätzliche Zuschüsse ermöglichte, wurde zum 6. Mai 2026 eingestellt. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg verweist seither auf das Bundesprogramm als maßgebliche Fördergrundlage. Eine Kombination beider Programme für dieselben Kosten wäre grundsätzlich ohnehin ausgeschlossen gewesen. Wer in der Region Stuttgart eine PV-Anlage auf dem Dach hat oder plant, profitiert besonders: Die Wallbox-Förderung setzt voraus, dass Ladestrom aus erneuerbaren Energien bezogen wird – eine eigene Photovoltaikanlage erfüllt diese Anforderung und senkt die Betriebskosten zusätzlich.

Fazit: Jetzt handeln

Die Bundesförderung ist das größte Programm für private Ladeinfrastruktur seit Jahren. Angesichts des begrenzten Budgets und des Windhundprinzips sollten Eigentümer und WEG-Verwalter die Vorbereitung jetzt starten: Angebote einholen, Unterlagen zusammenstellen, Antrag einreichen – und erst dann den Auftrag vergeben.

Antrag und Informationen: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Antragsfrist WEG / private Eigentümer: 10. November 2026 (solange Mittel vorhanden)

  11. Juni 2026
  Kategorie: Modernisierung